Immobilien-Finanzierung
Buchbergstr. 11
92361 Berngau
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mobil: 0171 5194 597
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Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so zum Beispiel durch Annahme eines Angebots bzw. einer Mitteilung (schriftlich, oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann somit für deren Richtigkeit nicht haften.
Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe- auch auszugsweise an Dritte- haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Wir sind berechtigt auch für den anderen Teil provisionspflichtig tätig zu werden.
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenem Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
Die Provisionen betragen – soweit nicht anders ausgewiesen –
Bei Verkauf von Bauträgerobjekten fällt von Seiten des Käufers keine Provision an!
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Neumarkt i. d. OPf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.